Rechtsprechung
VG Ansbach, 27.07.2016 - AN 9 K 15.00292 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Unzulässigkeit einer Werbeanlage außerhalb der Baugrenze
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01
Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung; …
Auszug aus VG Ansbach, 27.07.2016 - AN 9 K 15.00292
Seien Baugrenzen festgesetzt, so dürften nicht nur Gebäude und Gebäudeteile, sondern auch alle anderen baulichen Anlagen, zu denen auch Werbeanlagen zählten, diese grundsätzlich nicht überschreiten (sie verweist auf BVerwG, U. v. 7.6.2001, 4 C 1/01).Die Vorschrift ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung jedoch nicht nur auf Gebäude und Gebäudeteile im engeren Sinne (etwa im Sinne des Art. 2 Abs. 2 BayBO oder anderer Landesbauordnungen, nach denen Gebäude nur solche baulichen Anlagen sind, die von Menschen betreten werden können), sondern auf jede selbstständige bauliche Anlage anwendbar (vgl. BVerwG, U. v. 7.6.2001 - 4 C 1/01, Rn. 11 - juris).
- BVerwG, 13.04.1995 - 4 B 70.95
Monumentalfiguren - § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB, Art. 5 Abs. 3 GG, Baukunst, …
Auszug aus VG Ansbach, 27.07.2016 - AN 9 K 15.00292
Sie verweist auf die Gerichtsentscheidungen BVerwG, B. v. 13.4.1995, 4 B 70/95 und OVG Hamburg, B. v.12.1.1998, Bs II 37/97.